Rechtliche Hinweise

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Urheber- und Kennzeichenrecht

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Nachweis Fotos

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Download

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BaFin-Schlichtungsstelle

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher die BaFin-Schlichtungsstelle anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Die Kontaktdaten lauten:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Schlichtungsstelle nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
Referat ZR 3
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Tel.: +49 (0) 228 4108-0
Fax: +49 (0) 228 4108-62299
E-Mail:

Für den schriftlichen Antrag ist auf der Homepage der BaFin ein Formular abrufbar:

https://www.bafin.de/invg-schlichtung

Die Beschwerde ist unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Weitere Einzelheiten hierzu können der Verordnung über die Schlichtungsstelle nach §342 des KAGB (KASchlichtV) entnommen werden, die bei der BaFin erhältlich ist.

 

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Die Kontaktdaten lauten:

Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt
Tel.: +49 (0) 69 2388-1907 oder -1906
Fax: +49 (0) 69 709090-9901
E-Mail:

 

Zusammenfassung der Anlegerrechte

Sie können hier die Zusammenfassung der Anlegerrechte aufrufen:

Interessenkonflikt-Policy

Die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH investiert für private und institutionelle Kunden als eine regulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft insbesondere in Immobilien der Pflege- und Gesundheitswirtschaft. Sie trägt auch ihren Anlegern gegenüber eine hohe Verantwortung. Dementsprechend hat die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH angemessene Maßnahmen zur Ermittlung, Vorbeugung, Beilegung und Beobachtung von Interessenkonflikten ergriffen, um zu vermeiden, dass Interessenkonflikte den AIF und ihren Anlegern schaden. Unter folgenden Link erhalten Sie separat die Interessenkonflikt Policy.

 

Potenzielle Interessenkonflikte

Interessen der Anleger können mit den Interessen der HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH, ihrer Mitarbeiter und sämtlicher mit ihr verbundenen Unternehmen sowie mit Interessen anderer Anleger kollidieren.

Bei der kollektiven Vermögensverwaltung können Interessenkonflikte vor allem in folgenden Fällen entstehen:

  • die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH, ihre Mitarbeiter oder mit ihr verbundene Unternehmen verfolgen Eigeninteressen, die sich nicht mit den Interessen der AIF oder ihrer Anleger decken,
  • die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH, ihre Mitarbeiter oder mit ihr verbundene Unternehmen erbringen für mehrere Anleger bzw. AIF dieselben vertragsgemäßen Leistungen und behandeln dabei diese ungleich,
  • die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH oder ihre Mitarbeiter erhalten von einer anderen Person als dem AIF oder seinen Anlegern über die übliche Provision oder Gebühr hinaus einen Anreiz in Form von Geld, Gütern oder Dienstleistungen.

 

Grundsätze und Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH führt ihre Tätigkeit in der Art und Weise aus, dass bestehende und potenzielle Interessenkonflikte auf eine ordnungsgemäße Weise gehandhabt werden. Zudem stellt sie sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und die von den maßgeblichen Aufsichtsbehörden herausgegebenen Regelungen über den Umgang mit Interessenkonflikten beachtet werden.

Hierfür hat die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH folgende Grundsätze festgelegt bzw. organisatorische Maßnahmen getroffen:

  • Im Falle des Bestehens eines Interessenkonfliktes zwischen der HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH, den Mitarbeitern der HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH oder der mit ihr verbundenen Unternehmen gilt prinzipiell der Vorrang des AIF- bzw. Anlegerinteresses.
  • Bei der HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH wird der Grundsatz der Gleichbehandlung und Zeitpriorität bei der Erbringung von gleichgerichteten Dienstleistungen verfolgt.
  • Regelungen zu Mitarbeitergeschäften und die Vergütungspolitik sind auf die Vermeidung von Interessenkonflikten ausgelegt. Die Annahme von Zuwendungen, die über die vertraglich festgelegten Leistungen hinausgehen, ist nicht zulässig.
  • Investitionen werden immer nach dem Vier-Augen-Prinzip und nicht ohne Zustimmung des Investitionsausschusses des Aufsichtsrates der HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH getätigt. Zusätzlich erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch die Verwahrstelle.

Innerhalb der HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH ist der Compliance-Beauftragte für die Steuerung, Überwachung und Aufzeichnung der potenziellen und tatsächlichen Interessenkonflikte verantwortlich.

Reichen die oben genannten Vorkehrungen nicht aus, um einen Interessenkonflikt zu vermeiden, wird der Anleger vor der Ausführung des jeweiligen Geschäfts auf die Art und Herkunft des konkreten Interessenkonflikts hingewiesen. Der Anleger trifft in diesem Fall die Entscheidung über das weitere Vorgehen.