Häufige Fragen (FAQ)
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Unsere FAQ-Seite bietet Ihnen Informationen für Anleger und Vertriebspartner. Hier haben wir Ihnen die häufigsten Fragen an unser Haus aufgeführt.
IMMAC Immobilien Portfoliofonds 2
Als Portfoliofonds werden Investmentfonds bezeichnet, die das Geld ihrer Anteilseigner wiederum in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Die Fonds, in die der Portfoliofonds investiert, werden als Zielfonds bezeichnet.
Der IMMAC Immobilien Portfoliofonds 2 investiert ausschließlich in IMMAC-eigene Zielfonds, d.h. in Fonds, die ebenfalls von der IMMAC group initiiert und gemanagt werden. Die Investition erfolgt über Zielfonds in Betreiberimmobilien wie Rehabilitationszentren, vollstationäre Pflegeheime, Anlagen des betreuten Wohnens und Kliniken. Darüber hinaus kann der Portfoliofonds 2 einen geringen Anteil als Beimischung in Hotels investieren, die ebenfalls zu den Betreiberimmobilien zählen.
Die Laufzeit eines Portfoliofonds 2 wird in der Regel durch die Laufzeit der Zielfonds bestimmt, in die der Portfoliofonds 2 investiert. Die Laufzeit dieser Zielfonds ist regelmäßig auf 15 Jahre ausgelegt. Wenn der IMMAC Immobilien Portfoliofonds 2 im Jahr 2025 investiert, ergibt sich eine rechnerische Laufzeit von bis zu 16 Jahren (Investitionsjahr + 15 Jahre Zielfonds).
Die individuelle Laufzeit eines Anlegers hängt von dem Zeitpunkt ab, zu dem er während des Investitionsjahres in den IMMAC Portfoliofonds 2 eintritt. Treten Sie beispielsweise im August 2025 ein, beträgt Ihre individuelle Laufzeit 15 Jahre und 5 Monate.
Der wesentliche Vorteil des Portfoliofonds 2 ist die damit verbundene Diversifikation über mehrere Investitionsobjekte und Standorte. Durch die Beteiligung am Portfoliofonds 2 partizipiert der Anleger an den Ergebnissen mehrerer Zielfonds. Dadurch verteilen sich sowohl die Chancen als auch die Risiken der Investition auf verschiedene Anlageobjekte.
Darüber hinaus investieren Sie als Privatanleger mit dem Portfoliofonds 2 in Zielfonds, die sonst nur semiprofessionellen und professionellen Anlegern ab einer Mindestzeichnungssumme von 200.000 Euro zugänglich sind.
IMMAC legt großen Wert darauf, Privatanlegern einen breit gestreuten Zugang zu Fonds der IMMAC group mit sehr geringen Kosten zu ermöglichen. So werden mind. 97,7 % des Eigenkapitals in die Zielinvestments überführt. Die laufenden Gebühren
des Portfoliofonds 2 betragen lediglich 0,33 % bis 0,86 % p.a., die bei der prognostizierten Ausschüttung bereits berücksichtig sind.
Die Zielfonds, in die der Portfoliofonds 2 investiert, erwirtschaften Erträge aus der langfristigen Vermietung und Verpachtung ihrer Anlageobjekte sowie Veräußerungsgewinne bei einem späteren Verkauf oder einer Liquidation der Objekte. Diese Erträge werden von den Zielfonds erwirtschaftet. Aus den erworbenen Anteilen an den Zielfonds erzielt die Fondsgesellschaft Erträge, die sie an die Anleger ausschüttet.
Die Rendite des Portfoliofonds 2 ergibt sich somit aus den von den Zielfonds erwirtschafteten Erträgen abzüglich der Kosten, die der Fondsgesellschaft für die Verwaltung des Portfoliofonds 2 entstehen.
Die prognostizierten Ausschüttungen von 4,0 bis 4,5 % p.a. erfolgen jährlich in 13 Teilbeträgen.
Einmal jährlich erfolgt eine Sonderausschüttung, mit der die tatsächlich erwirtschafteten Überschüsse unter Berücksichtigung der zuvor geleisteten Teilzahlungen ausgeschüttet werden.
Bereits im zweiten Monat nach Ihrer Kapitaleinzahlung erhalten Sie eine erste Ausschüttung, die dann monatlich in gleichen Raten fortgesetzt wird.
Die prognostizierten Ausschüttungen von 4,0 bis 4,5 % p.a. erfolgen jährlich in 13 Teilauszahlungen. Die Auszahlung der 13. Ausschüttung erfolgt jeweils im Dezember und dient der Ausschüttung eines etwaigen Mehrertrages des Fonds gegenüber den monatlichen Regelausschüttungen an die Anleger.
Der IMMAC Immobilien Portfoliofonds 2 ist ein Publikumsfonds. Er kann daher gleichermaßen von privaten, semiprofessionellen und professionellen Anlegern mit einer Zeichnungssumme ab 10.000 Euro gezeichnet werden.
Fondsanteile können über zahlreiche Finanzanlagenvermittler gezeichnet werden. Sollten Sie keinen Berater kennen, der Ihnen die Zeichnung des IMMAC Immobilien Portfoliofonds 2 ermöglichen kann, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden eine geeignete Möglichkeit für Sie finden.
Fragen zu Ihrer Beteiligung
Für eine Übertragung im Erbfall werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie von der Sterbeurkunde,
- Kopie vom Erbnachweis (Erbschein oder eröffnetes Testament mit Eröffnungsschreiben),
- persönliche Angaben des/der Erben: Name, Anschrift, Finanzamt, Steuer-ID, Bankverbindung für die Ausschüttung und eine Kopie des Personalausweises
.
Es besteht die Möglichkeit, Ihre Beteiligung selbst, über Ihren Vermittler oder Anbieter wie z.B. die Fondsbörse Deutschland zu verkaufen.
Laut Gesellschaftsvertrag ist ein Verkauf immer zum Ende eines laufenden Geschäftsjahres möglich. Ein rückwirkender Verkauf ist nicht möglich.
Kaufvertrag – muss von beiden Parteien unterschrieben sein und folgende Angaben enthalten:
- Fonds, Beteiligungsnummer, Beteiligungshöhe
- „[…] mit Wirkung zum 31.12. […]‟ (nur möglich zum Ende des laufenden Geschäftsjahres, eine rückwirkende Übertragung ist nicht möglich)
- Kaufpreis
Wichtig: Das steuerliche Ergebnis wird immer bis Ende des Jahres dem Verkäufer zugerechnet.
Persönliche Angaben des Käufers:
- Name, Anschrift, Finanzamt, Steuer-ID
- Bankverbindung für die Ausschüttung
- Kopie des Personalausweises
- (bei einer Firma zusätzlich noch HR-Auszug, Gesellschaftsvertrag, Transparenzregisterauszug)
Laut Gesellschaftsvertrag ist eine Schenkung immer zum Ende eines laufenden Geschäftsjahres möglich. Eine rückwirkende Schenkung ist nicht möglich.
Schenkungsvertrag – dieser muss von beiden Parteien unterschrieben sein und folgende Angaben enthalten:
- Fonds, Beteiligungsnummer, Beteiligungshöhe
- an wen verschenkt werden soll
- Satz: „Hiermit nehme ich die Schenkung an.“ (muss vom Beschenkten unterschrieben sein)
Persönliche Angaben des Beschenkten:
- Name, Anschrift, Finanzamt, Steuer-ID
- Bankverbindung für die Ausschüttung
- Kopie des Personalausweises
Die Mindestlaufzeit eines Fonds bezieht sich auf die kürzeste Zeitspanne, in der die Anleger ihre Investitionen im Fonds halten müssen. Eine vorzeitige Kündigung der Beteiligung ist nicht möglich.
Die Angabe über die Mindestlaufzeit finden Sie in § 26 oder § 27 des Gesellschaftsvertrages im Prospekt des jeweiligen Fonds.
Steuerliche Rückfragen
Nach §9 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Hierzu zählen unter anderem Zinsen, wenn für den Erwerb der Beteiligung ein Kredit aufgenommen wurde. Steuerberatungskosten oder Reisekosten sind nicht absetzbar.
Der Steuerfreibetrag für das Jahr 2023 liegt in Österreich bei € 2.126,00.
Für die deutschen und irischen Fonds werden die steuerlichen Werte i.d.R. im Juli der Folgejahres, die österreichischen Werte meist im September des Folgejahres versandt.
Die Fondsgesellschaft ist eine vermögensverwaltende Personengesellschaft. Aufgrund des steuerlich geltenden Transparenzprinzips werden Ihnen als Anleger die Ergebnisse der Fondsgesellschaft in Höhe Ihres Beteiligungsanteils steuerlich so zugerechnet, als ob Sie unmittelbar Einnahmen erzielen und Ausgaben tätigen würden.
Die steuerlichen Einkünfte sind gemäß §2 Abs. 2 Nr. 2 EStG durch Gegenüberstellung der Einnahmen (§8 EStG) und der Ausgaben, wie Werbungskosten, Abschreibungen (§9 EStG), zu ermitteln. Für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Werbungskosten ist gemäß §11 EStG regelmäßig der tatsächliche Zufluss bzw. Abfluss bei der Fondsgesellschaft maßgeblich.
Ausschüttungen an den Gesellschafter sind nicht Grundlage der steuerlichen Einkünfteermittlung. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich gesehen um Entnahmen des Gesellschafters, die für die Überschussermittlung grundsätzlich ohne Bedeutung sind.
Hinweis: Die oben genannten Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und stellen keine steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für detaillierte und verbindliche Auskünfte zu Ihren individuellen steuerlichen Angelegenheiten an einen qualifizierten Steuerberater oder eine andere fachkundige Stelle.